Viele Unternehmen / Selbständige mussten ab 2020 viele Wochen wegen amtlicher Anordnung (Corona) ihr Geschäft schließen.

Manche Restaurants, Hotels, Frisöre, … hatten sich gegen Betriebsschließungen versichert.

Einige Versicherungen haben anfangs volle Leistungsbereitschaft versprochen, aber kurz danach die Leistung verweigert oder max. 15 % angeboten (Kulanz).

Aufgrund fehlender Einnahmen und laufender Kosten (= stark sinkende Liquidität) mussten viele Versicherungsnehmer die Annahmeerklärung unterschreiben (Zähne knirschend). Es kam somit zu einem „Vergleichsvertrag“.

Wie kann man diesen Vergleich unwirksam machen und volle Versicherungsleistung (100 %) einklagen?

Im Internet gibt es zu diesem Thema ein sehr hilfreiches Video von Lars Krohn LL.M., Rechtsanwalt Kanzlei Michaelis:

„Betriebsschließungsversicherung: Mit der bayerischen Lösung über den Tisch gezogen?“
https://www.youtube.com/watch?v=oBZ0mBFo3AQ

Er erwähnt 3 sehr wichtige Gerichtsurteile zu diesem Thema.Die Unterstützung durch 2 Prozeßkostenfinanzierer wird auch genannt, was interessant ist, wenn man keine Rechtsschutzversicherung für seine Selbständigkeit hat.

Bitte die kurze Klagefrist beachten. Zu oft reichen Anwälte eine Klage zu spät ein, wodurch eine Klage nicht mehr möglich ist.

Bereits bei Thema „Betrug durch Banken und Sparkassen“ wurde kurz über Fristversäumnis durch einen Rechtsanwalt und daraus entstandenen hohen Schaden, in einem Beitrag beschrieben.
https://www.eassistentin.de/blog/betrug-durch-banken/

Wir sind keine Rechtsanwälte, daher bei Bedarf bitte Rechtsberatung durch einen kompetenten Rechtsanwalt + evtl. Prozeßkostenfinanzierer in Anspruch nehmen.

Ihre eAssistentin kann Ihnen bei diesem Thema sowie anderen Themen durch Recherchen, Angebotseinholung, … helfen (ab 4,99 EUR/h netto).

Alle auf eAssistentin.de genannte Unternehmen, Selbständige, … geben uns keine Provision/Entgelt.