Energieausweis für Gebäude = Märchenwerte?

Der Eigentümerverband Haus & Grund hat es 2015 geprüft.
https://www.welt.de/finanzen/immobilien/article147716799/Energieausweis-in-dieser-Form-vollkommen-wertlos.html

Mehrere Energieberater haben für dasselbe Gebäude einen Energieausweis ausgestellt.
Sie ermittelten Werte von 131 bis 243 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr.

Der Wert einer Immobilie hängt erheblich von der ermittelten Energieeffizienzklasse ab.
Z.B. ein Einfamilienhaus kann einen fünf- oder sechsstelligen Betrag mehr wert sein, wenn im Energieausweis die Energieeffizienzklasse E und nicht G steht.

Es gibt einen „Untersuchungsbericht vom 25.10.2019 von Prof. Dr.-Ing. Thomas Ackermann (Fachhochschule Bielefeld, Campus Minden, Institut für Bauphysik und Baukonstruktion) mit dem Titel „Energiebedarf versus Energieverbrauch oder Theorie versus Realität“, den Sie lesen sollten.
https://wohnglueck.de/artikel/haeuser-sparsamer-energieausweis-studie-27178
https://www.hausundgrund.de/sites/default/files/downloads/fh-bielefelduntersuchungenergiebedarfversusenergieverbrauch12112019.pdf

Bei einer schlechten Energieeffizienzklasse im Energieausweis kommt für die Eigentümer noch der Druck hinzu (teure) Energiesparmaßnahmen zu beauftragen, die zu oft nicht wirtschaftlich sind.

Die Sendung von Plusminus vom 26.07.2023 Energetische Sanierung: Lohnen sich die Maßnahmen wirklich? gibt einen kleinen Einblick in das Thema.

Die Änderungen hinsichtlich Energieausweis zum 1.1.2024 sind gering.
Laut einem Energieberater hat sich die Transparenz kaum verbessert (er möchte nicht genannt werden).

Sind weitere Änderungen geplant?

„Eine letzte Einigung gab es bei Energieausweisen. Es werde keine Harmonisierung der nationalen Energieklassensysteme geben.
Stattdessen werde es eine gemeinsame Vorlage für Energieausweise geben.
Diese werden weiterhin 10 Jahre gültig sein und von A bis G reichen. Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, die Kategorie A+ einzuführen.“
https://www.bfw-newsroom.de/das-steckt-in-der-einigung-zur-eu-gebaeuderichtlinie/ (24.10.2023)

„Am 12. Oktober gab es bei den Trilogverhandlungen zur EU-Gebäuderichtlinie einen Durchbruch.
Es wird keine individuellen Sanierungspflichten geben, sondern einen Durchschnittsansatz über den Gebäudebestand der Mitgliedsstaaten.
Der Primärenergiebedarf muss bis 2030 um einen noch festzulegenden Prozentsatz sinken, die größere Hälfte der Einsparungen soll in „Worst Performing Buildings“ erreicht werden, also Häusern mit dem schlechtesten Energiestandard.“ (24.10.2023)
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien/strengere-eu-regeln-fur-warmedammung-zwingt-brussel-hausbesitzer-zur-sanierung-10674118.html

Wird ein neuer EU-Energieausweis in Zukunft Transparenz bringen?
Abwarten. In den nächsten Monaten wird es dazu mehr Informationen geben.

Sehen Sie sich bitte auch unseren Artikel Wärmewende mit Infrarotheizung anstelle Elektro-Wärmepumpe? an.