Allgemeine Geschäftsbedingungen

der eAssistentin UG (haftungsbeschränkt)

Margarethenstr. 39,

23558 Lübeck/Germany

vertreten durch den Geschäftsführer Marco Schiesler

(Stand 08.09.2017)

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten gemeinsame Regelungen betreffend die jeweils mit den Kunden geschlossene Verträgen.

1. Vertragsgegenstand

Die eAssistentin UG (im folgenden auch bezeichnet als „eAssistentin“) erbringt Assistenz-Dienstleistungen per Telefon und Internet. Sie werden u.a. unter „Leistungen“ näher beschrieben.

2. Leistungsangebot von eAssistentin

eAssistentin erbringt die vom Kunden ausgewählten und vereinbarte Leistungen.

Die Leistungen werden von eAssistentin ausschließlich über Internet und Telefon erbracht. eAssistentin kann nach eigenem Ermessen bei der Erfüllung der Leistung Dritte einsetzen (z. B.  freie Mitarbeiter, Subunternehmer).

Die angebotenen Leistungen von umfassen dabei beispielsweise:

  • Recherchen
  • Telefondienstleistungen aller Art
  • Kundenservice per E-Mail, Telefon, Webchat
  • Online-Marketing
  • Reisen organisieren
  • Datenverarbeitungen und -aufbereitung
  • Erstellung von Präsentationen
  • Administration von Webanwendungen
  • Texte erstellen

3. Vereinbarte Leistungen und Pauschalangebote 

Je nach Bedarf wird mit dem Kunden für konkrete Anfragen ein Einzelauftrag vereinbart.

Der jeweilige Vertrag kommt dadurch zustande, dass die konkrete Anfrage durch den Kunden durch eAssistentin bestätigt und damit angenommen wird.

Folgende Leistungen sollten schriftlich vereinbart werden können (gemäß Angebot, Anzahlung kann gefordert werden):

  • Programmierarbeiten
  • Grafik- und Webdesigndienstleistungen

Erbringt eAssistentin auf Wunsch eines Kunden solche Leistungen, gelten – sofern nichts anderes vereinbart ist – die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie bezüglich der Vergütung die jeweils gültigen Preise von eAssistentin oder die in diesem Zusammenhang individuell mitgeteilten bzw. vereinbarten Preise.

4. Vertragsschluss

Durch die Aufgabenerteilung des Kunden und deren Annahme durch eAssistentin kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.

Dies gilt ebenfalls bei einem Wechsel der Vertragsbedingungen, was mit einer Frist von zwei Wochen zum jeweiligen Monatsende zulässig ist.

5. Abrechnung

Die erbrachten Leistungen werden je Kalendermonat durch eAssistentin per E-Mail abgerechnet.

Auf Wunsch kann die Abrechnung auch in Papierform zugesandt werden.

Für diese Zusatzleistung werden pauschal Euro 3,50 in Rechnung gestellt werden.

6. Mitwirkungspflichten

Die Leistungen von eAssistentin werden im gegenseitigen Einvernehmen erbracht.
Der Kunde stellt dabei sicher, dass die im Einzelvertrag aufgeführten sowie alle sonstigen für die Durchführung der Leistung erforderlichen Mitwirkungshandlungen von seiner Seite aus rechtzeitig erbracht werden (z. B. Übermittlung der notwendigen Informationen, Mitteilung der gewünschten Durchführungszeitpunkte, Übermittlung der notwendigen Kontaktdaten, Bereitstellung der erforderlichen Daten und Informationen über die gewünschten Ziele und Rückmeldungen).

Die Mitwirkungspflichten des Kunden sind wesentliche Vertragspflichten. Soweit der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend nachkommt, ist eAssistentin von der Verpflichtung zur Erbringung der Leistung insoweit befreit, als die Erbringung der Leistung durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten erschwert oder vereitelt wird oder soweit Teilleistungen nicht möglich sind. Mehraufwendungen und -kosten, die eAssistentin durch Nichteinhaltung der Mitwirkungspflichten entstehen, sind vom Kunden zu tragen.

7. Laufzeit

Der Vertrag hat grundsätzlich eine unbegrenzte Laufzeit. Gegebenenfalls findet § 671 BGB Anwendung. Danach kann der Auftrag von dem Auftraggeber jederzeit widerrufen, von dem Beauftragten jederzeit gekündigt werden. Eine Kündigungsfrist ist nicht vorgesehen.

8. Vergütung und Zahlungsmodalitäten

Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Kostenerstattung bei Telefongesprächen.

Sofern im Rahmen de vereinbarten Leistungen Anrufe in Mobilfunknetze oder von insgesamt mehr als 1 Minute ins deutsche Festnetz erforderlich werden, werden dem Kunden die hierfür entstandenen Kosten zusätzlich in Rechnung stellen.

Die Rechnungen sind per Überweisung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Andere Zahlungsweisen müssen ausdrücklich und schriftlich mit eAssistentin vereinbart werden.

Sämtliche Beträge verstehen sich gegebenenfalls zuzüglich der zum Zeitpunkt des Entstehens anfallenden Umsatzsteuer von 19 Prozent.

9. Haftung

eAssistentin haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen und nicht für grobe Fahrlässigkeit seiner nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt, insbesondere die Pflicht zur rechtzeitigen, mangelfreien Leistung.

Haftet eAssistentin nach Satz 1 dem Grunde nach auf Schadensersatz, ist diese Haftung auf die vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden begrenzt.

eAssistentin haftet jedoch nicht für Vermögens-, mittelbare oder Folgeschäden wie z.B. entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparung, Produktionsausfall oder entgangene Nutzungen.

Die vorgenannten Einschränkungen gelten nicht für die Haftung für Vorsatz, garantierte Beschaffenheit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

10. Datenschutz/Vertraulichkeit

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften vertraulich behandelt. Sonstige vertrauliche Informationen wird eAssistentin, sofern die Informationen entsprechend gekennzeichnet sind, vertraulich behandeln.

Der Kunde wird eAssistentin über besondere Erfordernisse des Datenschutzes und der Geheimhaltung informieren. Die allgemeinen rechtlichen und gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes sind den Parteien bekannt und werden von diesen beachtet und eingehalten. Sofern nicht abweichend vereinbart, wird der Kunde eAssistentin keine schutzwürdigen Daten und Informationen zugänglich machen.

Der Kunde bestätigt mit der Übersendung von Daten an eAssistentin, dass die Daten zum vereinbarten Zweck verwendet werden dürfen und dass alle hierfür erforderlichen Einwilligungen eingeholt wurden.

11. Konkurrenzklausel

Die Verträge gehen davon aus und setzen voraus, dass keine Interessenskonflikte auf beiden Seiten bestehen. Es besteht insoweit keine Konkurrenz. Die Parteien liegen untereinander nicht im Wettbewerb und unterlassen gegebenenfalls jegliche geschäftliche Tätigkeit für mit dem jeweiligen Geschäftspartner konkurrierende Unternehmen, die sich für den Vertragspartner als unvorteilhaft herausstellen könnte.

12. Abwerbeverbot

Die Parteien vereinbaren ein gegenseitiges Abwerbeverbot, von dem aber nach entsprechender schriftlicher Vereinbarungen Ausnahmen gemacht werden dürfen.

„Abwerben“ ist jedes unmittelbare oder mittelbare (z.B. durch Dritte wie insbesondere Headhunter, Personalvermittler, derzeitige oder frühere Mitarbeiter/Team-Mitglieder von eAssistentin). Verleiten des Mitarbeiters zum Wechsel zum Kunden, also zur Beendigung seiner Tätigkeit bei eAssistentin und Aufnahme einer Tätigkeit (als Arbeitnehmer, freier Mitarbeiter oder Berater) für den Kunden.

Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit keinen Mitarbeiter/Team-Mitglied von eAssistentin abzuwerben. Bei einem Wechsel eines Mitarbeiters von eAssistentin zum Kunden innerhalb oder unmittelbar nach Ende der Vertragslaufzeit wird widerleglich vermutet, dass eine Abwerbung durch den Kunden während der Vertragslaufzeit vorliegt.

In jedem Falle einer schuldhaften Zuwiderhandlung durch den Kunden bleibt die Geltendmachung jeglicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz, vorbehalten.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 13 BGB, gilt deutsches Recht und ist Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz von eAssistentin. eAssistentin ist in diesem Fall aber auch berechtigt, Ansprüche am Sitz des Kunden geltend zu machen.

14. Schlussklauseln

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Dieser Vertrag entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten Dritter.